Ira Breuer

Fachanwältin für Familienrecht

Ira Breuer über sich

Ich bin bereits seit Beginn meiner Berufstätigkeit als Rechtsanwältin im Familien- und Erbrecht tätig und habe von Anfang an mit wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzleien zusammengearbeitet, anfänglich in Bürogemeinschaft, später als Partnerin. Mit meinen vormaligen Partnern der Wirtschaftsrechtskanzlei Hennig Nieber Stechow Artejura Partnerschaftsgesellschaft stehe ich weiterhin in besonderer kollegialer Verbundenheit und Zusammenarbeit.

Alle familienrechtlichen Angelegenheiten mit wirtschaftlichem und steuerrechtlichem Bezug, insbesondere im Hinblick auf die unterhalts- und vermögensrechtliche Beratung und Vertretung sowie die vertragliche Gestaltung aus Anlass der Eheschließung und Ehescheidung sowie Eingehung und Aufhebung einer Partnerschaft, sind mir besonders vertraut.

Im Erbrecht war und bin ich insbesondere mit Vorsorge- und Nachfolgereglungen für Privatpersonen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Durchsetzung und Abwehr von Erbrechtsansprüchen befasst. Hierbei arbeite ich eng mit einem auf das Erbrecht spezialisierten Notariat zusammen. Ich bin seit dem Jahre 2012 Fachanwältin für Familienrecht und habe im Jahr 2010 die Fachausbildung im Erbrecht zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts absolviert.

Lebenslauf

  • seit 04/2019 Gründung der Familien- und Erbrechtskanzlei Peschel-Gutzeit, Fahrenbach & Breuer Rechtsanwältinnen, Kurfürstendamm 63, 10707 Berlin
  • 2008 bis-03/2019 Partnerin der Wirtschaftskanzlei ARTEJURA Partnerschaftsgesellschaft Hennig Nieber Stechow, Kleiststr. 23-26, 10787 Berlin
  • 2004 bis 2008 selbständige Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Stechow & Hennig in Berlin
  • 2000 bis 2004 selbständige Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Mayr –Stechow –  Giese – Hennig

Aus-/ Weiterbildung

  • bis heute: Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen zu aktuellen Fragen auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts sowie Steuerrechts
  • 2012 Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht
  • 2010/2011 Fachanwaltslehrgang im Erbrecht zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts
  • 2009/2010  Fachanwaltslehrgang im Familienrecht zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Familienrechts
  • 1999  Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 1998 2. Juristisches Staatsexamen
  • 1996 bis 1998  Referendarausbildung am Kammergericht Berlin,
  • 1995 bis 1998 Tätigkeit in einer Rechtsanwalts-und Notariatskanzlei
  • 1995  1. Juristisches Staatsexamen
  • 1990 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität Berlin, wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Lehrstühlen für Familienrecht und Strafrecht, Nebentätigkeit in einer Familien- und Erbrechtskanzlei
  • 1989 bis 1990 Justizprotokollantin am Amtsgericht

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein, Berliner Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, Arbeitsgemeinschaft im Erbrecht im DAV

Fremdsprachen

Englisch